Sekretär/in oder Assistent/in in Anwaltskanzlei (m/w/d)

Webseite Claus Erhard erhard.rechtsanwälte

Wir, eine Münchner Kanzlei für Strafrecht mit Schwerpunkt im Bereich Cybercrime, suchen eine/n engagierte/n und motivierte/n Assistent/in bzw. Sekretär/in. Unsere Kanzlei arbeitet vollständig digital und ist aufgrund unserer Expertise im IT-Recht und Strafrecht in der Lage, anspruchsvolle Fälle im Bereich der digitalen Kriminalität zu bearbeiten.

Wir sind direkt an der Theresienwiese in einem modernen Geschäftsgebäude angesiedelt.

Ihre Aufgaben:
* Unterstützung der Rechtsanwälte in allen administrativen und organisatorischen Belangen
* Aktenführung und Dokumentation von Mandantenangelegenheiten
* Erstellung von Schriftsätzen, Verträgen und anderen juristischen Dokumenten
* Vorbereitung von Besprechungen, Gerichtsterminen und Verhandlungen
* Kommunikation mit Mandanten, Gerichten und anderen Behörden
* Unterstützung bei der Mandantenbetreuung und -korrespondenz
* Abrechnung und vorbereitende Buchhaltung

Ihr Profil:
* Erfolgreich abgeschlossenes Abitur oder Fachabitur
* Quereinsteiger willkommen
* Interesse an rechtlichen Themen
* Zuverlässigkeit, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
* Gute Kommunikationsfähigkeiten und ein freundliches Auftreten
* Teamfähigkeit und Engagement
* Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
* Versierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und Office-Software
* Interesse an Technik

Wir bieten Ihnen:
* Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Einblick in das spannende Tätigkeitsfeld des Strafrechts und des IT-Strafrechts
* Die Möglichkeit, von erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für IT-Recht und Strafrecht zu lernen und sich weiterzuentwickeln
* Eine moderne und digitale Arbeitsumgebung
* Eigenständige Aufgabenbereiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, bestehend aus Anschreiben, Lebenslauf, relevanten Zeugnissen und gegebenenfalls weiteren Referenzen. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an kanzlei@rechtsanwalt-erhard.de.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.